Allgemeine Erklärung zu Chemours REACH
Alle Produkte, die durch Chemours an unsere EWR-Kunden durch europäische Niederlassungen von Chemours in Europa verkauft werden¹, entsprechen den EU REACH-Vorschriften. Alle notwendigen Stoffe aus dem Chemours-Portfolio wurden unter EU REACH entweder von Chemours oder von einem Lieferanten registriert oder sind von der EU REACH-Registrierung ausgenommen. Bei Bedarf werden die europäischen SDS aktualisiert, um sie mit den Informationen in der EU REACH-Registrierung in Einklang zu bringen.
Jeder Importeur ist für die Einhaltung von EU REACH selbst verantwortlich; Chemours-Produkte, die an Kunden außerhalb des EWR verkauft werden, entsprechen möglicherweise nicht unbedingt den EU REACH-Anforderungen.
Um die Verpflichtungen, die Sie als unser Kunde unter EU REACH haben, vollständig zu verstehen, empfehlen wir Ihnen, die ECHA-Website zu besuchen.
Weitere Informationen über die vorgeschlagene PFAS-Beschränkung im Rahmen von REACH finden Sie auf unserer Seite PFAS Stewardship hier.
Allgemeine Erklärung zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) von Chemours
Chemours verkauft Produkte in einer Vielzahl von Märkten und Anwendungen. Die Mehrheit der von uns verkauften Produkte enthält keine Stoffe, die über dem gesetzlichen Schwellenwert von über oder gleich 0,1 % (w/w) liegen, die auf der Kandidatenliste der Europäischen Union (EU) für Stoffe mit besonders hoher Zulassungsbedürftigkeit² stehen oder in die Zulassungsliste³, auch bekannt als REACH Anhang XIV, aufgenommen wurden.
Bei den Produkten, die eine SVHC enthalten, informieren wir unsere direkten Kunden und Vertriebspartner im EWR über das Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 15.
Für Situationen, in denen kein direkter Kontakt hergestellt wird oder in denen zusätzliche Fragen oder Bedenken zu unseren Produkten in Bezug auf die Kandidatenliste der SVHCs bestehen, kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse: [email protected].
Allgemeine Erklärung zu Chemours Korea AREC
Alle Produkte, die von Chemours Korea Inc. in Korea verkauft werden entsprechen zum Zeitpunkt des Verkaufs der Verordnung zur Registrierung, Beurteilung usw. Chemikalien (AREC – Durchsetzungsdatum 01. Januar 2015; Änderung trat am 01. Januar 2019 in Kraft) regulatorische Anforderungen, einschließlich Voranmeldung. AREC erfordert eine Registrierung für einzelne existierende chemische Stoffe (als solche oder in Zubereitungen), die in Mengen von mehr als einer metrischen Tonne pro Jahr produziert oder importiert werden, mit entsprechenden Fristen, die von AREC festgelegt werden. Chemours Korea wird relevante chemische Stoffe vor Ablauf der jeweiligen Frist registrieren, um dieser Verordnung nachzukommen.
Sollten einige Produkte in Erwartung von Geschäftsentscheidungen und/oder Bestimmungen auf dem koreanischen Markt nicht mehr erhältlich sein, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, unsere Kunden vorab zu informieren.
Jeder Importeur ist für die Einhaltung von Korea AREC selbst verantwortlich; Chemours-Produkte, die an Kunden außerhalb von Korea verkauft werden, entsprechen möglicherweise nicht unbedingt den Korea AREC-Anforderungen.
Um die Verpflichtungen, die Sie als unser Kunde im Rahmen von Korea AREC haben, vollständig zu verstehen, empfehlen wir Ihnen, die englische Übersetzung von ARECoder die englische Broschüre zu lesen